Eine GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts, bei der das Stammkapital in Anteile zerlegt ist. Gesellschafter sind Eigentümer von GmbH-Anteilen und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Es stellt sich bei einem Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern jedoch die Frage, welche Optionen bestehen und was für Konsequenzen damit verbunden sind.

Stellen Sie sich ein kleines Start-up vor. Junge, begeisterte Unternehmer tüfteln jahrelang an ihrer Idee, setzen sie dann endlich in die Tat um und lassen ihren Traum vom kalorienarmen Schokoladenkuchen in Form einer neugegründeten GmbH Wirklichkeit werden. Doch zeichnet sich immer mehr die Uneinigkeit zwischen den Parteien im Hinblick auf die Gewinnverteilung ab: Gesellschafter A beginnt daran zu zweifeln, dass Gesellschafter B die gleichen Gewinne wie ihm zustehen, da dieser seiner Ansicht nach deutlich weniger Arbeitsaufwand hatte als Gesellschafter A. Festgelegt ist das Ganze jedoch nirgendwo, da bei der Gründung der GmbH eine Standard-Satzung verwendet wurde, in der Streitfälle wohl nicht vorgesehen waren. Welche Möglichkeiten bestehen nun für die Gesellschafter?

Austritt

Wurde von Gesellschafter B ein schuldhaft herbeigeführter, nicht behebbarer Konflikt zwischen den Parteien evoziert, besteht die Option eines Ausschlusses desgleichen. Der Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH ist ein rechtlicher Zwangsschritt, der also einen bedeutenden Anlass erfordert, der auf das Verhalten des auszuschließenden Gesellschafters oder auf seine Person zurückzuführen ist. Die Möglichkeit eines Ausschlusses besteht deswegen, weil durch einen solchen die Interessen der Gesellschaft und der verbleibenden Gesellschafter geschützt werden, sobald ein Mitglied die Harmonie und den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet. Der Ausschluss ist jedoch eine sehr drastische Maßnahme und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung

Auflösung

Ist die Diskrepanz zwischen den Parteien bereits so schwerwiegend, dass mit keiner Einigung zu rechnen ist, besteht die Möglichkeit einer Auflösung der GmbH. Die Auflösung einer GmbH sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn die vorherigen Optionen wie Austritt oder Ausschluss eines Gesellschafters nicht durchführbar oder nicht im besten Interesse der Gesellschaft sind. Dieser Schritt erfolgt in der Regel, wenn die Gesellschaft nicht mehr ihren Geschäftszweck erfüllen kann, zum Beispiel aufgrund finanzieller Schwierigkeiten oder unüberwindbarer interner Konflikte. Diese Option bedeutet die Beendigung der GmbH und die Abwicklung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dies ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der unter Aufsicht eines Liquidators oder Insolvenzverwalters durchgeführt wird, um die Ansprüche aller Beteiligten, einschließlich Gläubiger und Gesellschafter, zu berücksichtigen.

Konfliktlösung durch Klarheit

Zusammenfassend sind Austritt, Ausschluss und Auflösung die Möglichkeiten, um unüberwindliche Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH zu lösen. Jede Option hat ihre eigenen Voraussetzungen und rechtlichen Konsequenzen, wobei Austritt und Ausschluss oft langwierige gerichtliche Verfahren erfordern und die Gesellschaft in eine Schwebelage versetzen können. Eine gut durchdachte Satzung kann Konflikte von vornherein vermeiden. Nutzen sie deshalb die Expertise unserer Fachanwälte und lassen Sie eine Satzung aufsetzen, die einem Gesellschaftsstreit gewappnet ist.